Sabine Jaye/ Beiträge, Texte

Kampf um die Einführung eines Nachteilausgleiches für Gehörlose und hörgeschädigte Menschen in Bayern in Form eines „Gehörlosengeldes“, Ergänzung / Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes.

Seit vielen Jahren kämpfen die Hörgeschädigtenverbände / Gehörlosenverbände (Landesverband der Gehörlosen Bayern e.V., Gehörlosenverband München und Umland, Netzwerk Hörbehinderung Bayern, LAG Selbsthilfe Bayern) um einen Nachteilsausgleich.
Hierzu wurde im November 2018 eine Petition „Gehörlosengeld in
Bayern“ gestartet, die mit knapp 13.000 Unterschriften am 07.10.2019 dem Sozialministerium übergeben worden ist.
Nun zeichnet sich nach einigen Gesprächen mit der CSU Fraktion und dem Sozialausschuss im bayerischen Landtag ab, dass aufgrund der Corona-Krise die Einführung eines Nachteilausgleiches in Form eines Gehörlosengeldes möglicherweise in ferne Zukunft verschoben wird, was für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist.

Immerhin bezahlen die Länder, die ein Gehörlosengeld eingeführt haben trotz der steigenden Staatsverschuldung weiter das Gehörlosengeld. Auch trägt Bayern weiterhin die Kosten aus dem Blindengeldgesetz.

Ein Länderfinanzausgleich soll für gleichwertige Lebensverhältnisse in den Bundesländern sorgen. Ich frage mich nur, was daran „gleichwertig“ ist, wenn gerade die Geberländer den Nehmerländern Sachen finanziert, die es in den Geberländern nicht gibt.

Länderfinanzausgleich 2019:
Bayern und Baden-Württemberg geben Milliarden
Größtes Geberland bleibt demnach Bayern, das im letzten Jahr so viel wie noch nie einzahlte: 6,70 Milliarden Euro (2018:6,67 Milliarden)
Der Beitrag des zweitgrößten Gebers Baden-Württemberg sank dagegen auf 2,44 Milliarden Euro (3,08 Mrd.).
Mehr als im Vorjahr steuerten auch die beiden weiteren Geberländer Hessen und Hamburg bei:
Hessen 1,91 Milliarden (1,61 Mrd.) und Hamburg 120 Millionen (83 Mio.).
Bayern, Hessen, BaWü und Hamburg finanzieren den anderen Bundesländern (insgesamt 12 !) gleichwertige Lebensverhältnisse.
Von diesen 12 Bundesländern, die am Tropf des Länderfinanzausgleiches hängen, haben 6 ein Gehörlosengeld:
Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein Westfalen.
Sprich: Die gehörlosen Steuerzahler der GEBERländer (Bayern, BaWü, Hessen und Hamburg) finanzieren durch ihre Steuern das Gehörlosengeld in den anderen 6 Bundesländern mit!

Ich finde das sehr ungerecht und würde mir wünschen, dass dieser Ausgleich für behinderungsspezifische Mehraufwendungen (Blindengeld, Gehörlosengeld etc.) ausschließlich vom Bund kommen sollten und nicht von den Bundesländern. Das würde für einheitliche Verhältnisse sorgen. Es gibt wirklich Gehörlose, die wegen des Gehörlosengeldes in die Bundesländer ziehen, in denen es gezahlt wird, weil sie auf diese Unterstützung nicht verzichten können.

Andererseits sollte in den Geberländern wirklich darauf geschaut werden, dass auch hier die Menschen die gleichen Hilfen erhalten wie in den Nehmerländern.


Sabine Jaye

Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/forderung-eines-bayerischen-gehoerlosengeldes-aenderung-des-bayerischen-blindengeldgesetzes

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