Patricia Koller/ Beiträge, Texte

Foto: Reinhold Roppert

Am 5.5.2020 war der 29. Behindertenprotesttag. Wegen der Corona-Auflagen wurde in den meisten Städten gar nicht mehr protestiert. Die Bewegung verlegte ihren Protest größtenteils ins Internet.

Unser Protest wurde vom KVR extrem eingeschränkt:
Maximal (!) 15 Teilnehmer, obwohl laut Innenministerium und Ministerpräsident Markus Söder für alle Bürger seit dem 4.5. Versammlungen bis 50 Personen erlaubt sein sollten.
Damit nicht genug: Die Bürger Bayerns dürfen laut Innenminister Herrmann und MP Söder eine Stunde demonstrieren. Schwerbehinderte am Behindertenprotesttag nach den Auflagen des Kreisverwaltungsreferats hingegen nur eine halbe.

Fünfzehn (!) Teilnehmer hielten bei unserem Protest gegen die Ungleichbehandlung von Schwerbehinderten unter der Aufsicht von ebenso vielen (entspannten) Polizeibeamten leise und friedlich Schilder.

Nun kam es am Samstag, den 9.5. 2020 aber zu einer erstaunlichen Versammlung gegen die Corona-Auflagen auf dem Münchner #Marienplatz, die ich hier nicht werten möchte. Ich will lediglich vergleichen, denn offenbar sind manche Bürger in Bayern gleicher als andere:
Während wir unter strengsten Auflagen und unter Aufsicht der Polizei quasi nichts durften, waren diesen Mitmenschen 80 (!) Teilnehmer erlaubt und sie durften sich für zwei Stunden (!) versammeln. Es wurden dann jedoch ca. 3000 Demonstranten, die dicht gedrängt auf dem #Marienplatz standen. Laut Erklärung der Polizei schritt sie nicht ein, da sie friedlich demonstrierten.

Nun frage ich mich, was haben die Leute vom KVR bei uns erwartet? Dass wir im Rollstuhl brandschatzend durch die Stadt ziehen?

Auszug aus unseren Auflagen der Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 der zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  • Maximal 15 Teilnehmer
  • Begrenzung der Versammlungszeit auf 30 Minuten
  • Keine öffentliche Bewerbung der Versammlung
  • Räumliche Abgrenzung des Versammlungsortes und entsprechende Kenntlichmachung durch Flatterband
  • Der Polizei ist vor Ort Folge zu leisten
  • Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Teilnehmern und zu Passanten und eventuell anwesenden Pressevertretern
  • Für die 15 Teilnehmer wird mindestens ein Ordnerpersonal eingesetzt
  • Keine aggressiven und besonders effektheischenden Kundgebungsmittel, die vornehmlich auf die Außenkommunikation abstellen und geeignet sind, größere Menschenmengen anzuziehen
  • Die Verteilung von Flyern und sonstigen Handreichungen aller Art (Blumen, Informationsmaterial, etc.) findet nicht statt. Eine Auslegung von Flyern ist jedoch möglich

Quo vadis, Bavaria?

Spätes Update: Recherchen ergaben, daß dies vom Anmelder, einem Münchner Stadtrat, so vereinbart wurde. Das war mit uns nicht abgesprochen. Wir haben daraus gelernt und melden nun grundsätzlich selbst an.

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1 Kommentar

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