Auflagen für den Behindertenprotesttag qm 5.5.2020:
Es gilt das Vermummungsverbot, aber im Gegensatz dazu auch das aktuelle Vermummungsgebot, d.h. Maskenpflicht wegen Corona.
Wir können die Masken ja um den Hals oder am Kinn tragen, damit wir allen Ansprüchen gerecht werden.
Offiziell sind ab 4. Mai 2020 laut Innenministerium und Ministerpräsident Söder 50 Teilnehmer bei Versammlungen erlaubt, aber laut Kreisverwaltungsreferat für den Behindertenprotesttag am 5.Mai doch nur maximal 15 Schwerbehinderte inclusive deren Verbündeten. Sie sollen mit einem Flatterband in Zaum gehalten werden und müssen einen extra Ordner stellen.
Mikrophon und Lautsprecher sind verboten, aber man darf ja bei Kundgebungen nun ohnehin keine Reden halten und so kann dann maximal eine einzige Person kurz ein – unter Polizeiaufsicht desinfiziertes – Megaphon nutzen, um den nicht anwesenden Zuhörern nichts zu sagen, das sie zum Stehenbleiben bewegen könnte.
Die Versammlung, darf maximal 30 Minuten dauern, obwohl das Innenministerium in seiner öffentlich zugänglichen Pressemitteilung eine ganze Stunde erlaubt.
Die Versammlung muß stationär stattfinden.
Der Polizei ist Folge zu leisten.
(Das ist eigentlich ohnehin klar, aber wir Schwerbehinderten müssen da schon nochmal extra ermahnt werden, schließlich kennt man uns ja nur randalierend durch die Straßen ziehen…)
Flyer, Blumen, usw. dürfen nicht verteilt werden.
Öffentliche Bewerbung der Kundgebung verboten. Sonst könnte doch jemand von den Betroffenen oder Interessierten kommen wollen.
Es dürfen keine effektheischenden Kundgebungsmittel eingesetzt werden. Also dann wohl am besten auch noch Plakate ohne Plakate bzw. ohne Aufschrift. Ein Stück Pappe reicht doch.
Vorgeschriebener Abstand: 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern und eventuell anwesenden Pressevertretern.
Bilder für die Presse sind erlaubt.
Nun haben wir einen Maulkorb ohne Maulkorb, denn wir dürfen ja eine Kundgebung ohne Kundgebung machen, also quasi einen behinderten Behindertenprotest ohne Protest, jedoch ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen.
Bayern hatte schon immer ein Problem mit dem Grundgesetz.
Behinderte werden grundsätzlich bevormundet, benachteiligt und ausgegrenzt.
Pressemitteilung vom Innenministerium: https://www.innenministerium.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2020/129/index.php
Patricia Koller
patricia-koller.de
randgruppenkrawall.de