Frank Beerbaum/ Beiträge, Texte

Frank Beerbaum Portrait. Er schaut freundlich in die Kamera und trägt ein weißes  Hemd mit Krawatte.
Frank Beerbaum

Ich bin ein studierter Jurist aus Düsseldorf und ich bewege mich auf einer von mir selbst entworfenen fahrbaren Liegefläche seit über zwanzig Jahren.

Dieses Elektromobil, welches anstatt eines Stuhls eine kleine höhenverstellbare Lie­gefläche aufweist und von mir mit dem Kinn über einen kleinen Joy­stick gesteuert wird, trägt den Namen „Prometheus“.

Vergangene Fortbewegungsmittel trugen die nachfolgend aufgelisteten Namen:

Troia, Megingard, Ragnarok, Surtur, Sleipnir, Armageddon, Sindbad, Odysseus

Meine beruflichen und privaten Arbeiten verrichte ich sauber und schnell mit meinem Mund.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.

Am Freitag, den 03.03.2023, verließ ich meinen Wohnsitz um 08:20 Uhr zur Wahrnehmung eines beruflichen Termins bei der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Unter der ständigen Beachtung der Straßenverkehrsregeln fuhr ich auf den Gehwegen, weil ich erst an diesem Abend das neue Straßenverkehrsschild erhielt und somit keine Befugnis zur Benutzung der Fahrbahn hatte.

Ich befuhr um 08:45 Uhr das Betriebsgelände der Landeshauptstadt Düsseldorf und ließ mich dort von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes durch den Eingang C in das vierte Oberstockwerk begleiten.

Um 08:50 Uhr wurde ich in einen küchenartigen großen, unmittelbar dem Konferenzraum gegenüber liegenden zweitürigen, Warteraum geführt mit der Bitte, dort bis zu dem Beginn meines Termins zu bleiben.

Dieser Bitte kam ich nach.

Ungefähr um 09:00 Uhr wurde mir mitgeteilt, dass drei Vollstreckungspersonen mit mir eine Unterredung fordern.

Diese drei Vollstreckungspersonen betraten den Warteraum und begehrten, meine Identität zu erfahren.

Ich kam dieser Aufforderung nach und begehrte den Grund zu erfahren für deren Aufwartung.

Wortführend war eine junge Polizeibeamtin.

Sie eröffnete mir, dass eine Bürgerin fernmündlich bei einer der Polizeidienststellen mich verschiedener Taten gegen die Rechtsordnung verdächtigte, die dann auch umgehend von den drei Vollstreckungspersonen mir gegenüber allumfassend erörtert wurden.

Ich sei straßenverkehrswidrig auf der Straße für Straßenverkehrsmittel über zwei öffentliche Lichtzeichenanlagen gefahren, deren jeweilige Wechsellichtzeichen auf dem Signalisierungsfarbton „Rot“ gewesen seien.

Eine lebende Person sei auf einer Motorhaube eines Personenkraftfahrzeugs liegend im fließenden Straßenverkehr unterwegs gewesen.

Mein Elektromobil habe keinen Versicherungsschutz mehr aufgewiesen und sei demnach nicht mehr rechtlich betrachtet straßenverkehrstauglich gewesen bezüglich der Teilnahme auf Straßen für Kraftfahrzeuge.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei den drei mir namentlich unbekannten Vollstreckungspersonen, denn diese handelten freundlich und besonnen.

Die Vollstreckungspersonen erörterten ruhig und sachlich die Tatvorwürfe und gaben mir die Möglichkeit der Aufklärung.

Meinen Erklärungen schenkten die Vollstreckungspersonen uneingeschränkten Glauben.

Zudem erhielt ich von den Vollstreckungspersonen hilfreiche Hinweise bezüglich etwaiger weiterer Beschuldigungen und rechtlicher und technischer Verbesserungsmöglichkeiten.

Letztlich wünschten mir die Vollstreckungspersonen viel Erfolg bei meinen beruflichen Initiativen.

Ich fuhr einzig und allein auf den jeweiligen Gehwegen, weil ich zu dieser Zeit straßenverkehrsrechtlich nicht mehr befugt war, auf der Straße unterwegs zu sein.

Ferner meide ich bereits aufgrund des Nichtvorhandenseins einer Knautschzone und der allgemeinen Straßenverkehrslage weitestgehend Straßen für Kraftfahrzeuge aufgrund meiner vergleichsweise geringen Fahrgeschwindigkeit.

Ich bestreite mit Nichtwissen denjenigen Tatvorwurf bezüglich einer liegenden Fahrt im fließenden Straßenverkehr auf einer Motorhaube.

Ich fuhr tatsächlich mit einem ungültigen Straßenverkehrsschild zu meinem oben genannten beruflichen Termin.

Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutzes an diesem Tag fuhr ich nicht auf den Straßen für Kraftfahrzeuge und auch nicht auf den jeweiligen Gehwegen mit einer unzulässigen Fahrgeschwindigkeit.

Weil ich nicht derartig gut geschützt bin wie andere Kraftfahrzeuge, käme ein Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr in der Art und Weise wie es von der Anruferin behauptet wurde, nicht nur einer zumindest grob fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gleich, sondern auch eines bereits krankhaften und daher ebenfalls gesellschaftlich unverträglichen Verhaltens gleich.

Zudem würde ich derartig betrachtet auch mein Elektromobil bis zu dessen etwaiger Zerstörung gefährden.

Mithin handelt es sich bei dem Elektromobil zwar um meine eigene Erfindung, deren Rechtsversicherung einzig und allein mir obliegt, doch dieses steht im Eigentum der für mich zuständigen Krankenversicherung.

Eine Gefährdung, gleich welcher Art und Weise, kann demnach schon gar nicht in meinem Interesse liegen.

Ganz im Gegenteil bin ich einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht bereits moralisch unterworfen, dies noch unterstützt in meiner beruflichen Eigenschaft als Jurist.

Mir erschließt sich nicht die Logik und auch nicht der Realitätsbezug dieses gesamten Vorgangs.

Abgesehen von der falschen Tatsachenbehauptung durch die Anruferin bezüglich meiner angeblichen Fahrt im öffentlichen und fließenden Straßenverkehr auf Straßen für Kraftfahrzeuge gibt es hier bereits einige Auffälligkeiten.

Die von mir Beschuldigte kann, gesetzt der rein gedanklichen Annahme eines straßenverkehrsrechtlichen Fehlverhaltens meinerseits, nur dann diesen Tatvorwurf erheben und glaubhaft darlegen, wenn sie mir den gesamten Weg über gefolgt wäre.

In diesem Fall müsste sie ebenfalls ganz genau meine Fahrten mit vollzogen haben, denn ansonsten hätte sie dies nicht beobachten können.

Somit hätte sie ebenfalls rechtswidrig gehandelt.

Gerade in der gegenwärtig hochtechnisierten Zeit erscheint es in derartigen Fällen nicht nur sinnvoll und durchführbar, solche Tatvorwürfe videotechnisch zu dokumentieren, sondern auch verhältnismäßig zu sein.

Jemand, der ganz klar und deutlich mein Straßenverkehrsschild erkennen kann mit der diesbezüglichen rechtlichen Zuordnung, muss zwingend notwendig die ganze Zeit über äußerst dicht und auch noch fahrgeschwindigkeitsgleich hinter mir gefahren sein, denn es kam ja auch zu einer polizeilichen Meldung in der Form einer Art von Rechtsverfolgung.

Mithin ist das dortige Betriebsgelände der Landeshauptstadt Düsseldorf derartig groß und weitläufig, dass nicht nur mehrere Eingänge vorhanden sind, sondern auch direkte Zufahrten zu anderen Straßen vorliegen.

Es erscheint mir daher zwingend notwendig, dass die Anruferin sehr ortskundig ist und auch mit mir in irgendeiner Verbindung stehen muss, denn ansonsten hätte mein genauer Aufenthaltsort nicht dermaßen zeitnah ermittelt werden können.

Zwingend erachte ich es deswegen auch, weil es kein Bildmaterial von der angeblichen Tat zu geben scheint und weil nur ein Zeitraum von ungefähr fünfzehn Minuten gegeben ist zwischen meiner Ankunft auf dem Betriebsgelände der Landeshauptstadt Düsseldorf und meiner Zusammenkunft mit den drei Vollstreckungspersonen.

Ich stellte ernsthaft und endgültig einen Strafantrag nach § 158 StPO in Verbindung mit § 77 StGB wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB.

Da mir die Tatperson nicht bekannt ist, wird mein oben genannter Strafantrag als ein Strafantrag gegen eine „unbekannte Person“ gewertet werden.

Ich gehe allerdings davon aus, dass die Anruferin und damit die von mir beschuldigte Person weiblichen Geschlechts der Vollstreckungsbehörde durchaus bekannt sein muss.

Zudem beantrage ich die vollständige Unterrichtung bezüglich des Sachstands im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten.

Es ist mir sehr wichtig, dass dieser Sachstand allumfassend aufgeklärt wird, denn die Aufrechterhaltung meiner rechtlichen und auch tatsächlichen Unbescholtenheit dient zudem meiner Vorbildfunktion für andere behinderte Menschen.

Frank Beerbaum mit seinem für ihn speziell angefertigten Rollstuhl „Prometheus“
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1 Kommentar

  1. Was für nette Mitmenschen es doch gibt!
    Ich wünsche Ihnen vollen Erfolg beim Aufklären!
    Frank Wittulski

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