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12 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den Bundestag ist die Inklusion in Bayern kaum angekommen.
Schüler*innen mit Handicap haben keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule, obwohl dies eigentlich so vorgesehen war.
Artikel 24 der UN-BRK fordert eine Schule, die alle Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen optimal fördert.
Damit soll das Ziel der Inklusion, dass Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam lernen, arbeiten und leben, umgesetzt und immer mehr zur Normalität werden.
Das ist im bestehenden deutschen Bildungssystem kaum bis gar nicht machbar.
Und man hat den Eindruck, auch nicht wirklich gewollt.
Die Anzahl der Schüler*innen in Sonderschulen und anderen Sondereinrichtungen ist kontinuierlich angestiegen. Damit verbunden steigen auch die Kosten der Eingliederungshilfe, d.h. die Kosten für die Sondereinrichtungen. Die müssen von den Kommunen finanziert werden, nicht vom Staat.
Es scheint lukrativer zu sein, Sonderschulen zu finanzieren als Regelschulen angemessen auszustatten und geschultes Personal einzustellen.
So kommt es, dass viele Regelschulen weder entsprechend barrierefrei noch mit genug Personal, zusätzlichen Pädagogen oder multiprofessionellen Teams ausgestattet sind.
Bayern rühmt sich dafür, das beste Schulsystem zu haben, aber beim Thema Inklusion liegt es im Ländervergleich im hinteren Drittel.
Dafür befindet sich Deutschland Im europäischen Vergleich mit seinem Anteil an sonderpädagogischer Förderung in Sonder- und Förderschulen weit vorne!
Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfälle, marode Schulgebäude, mangelnde technische Ausstattung – die Mängelliste ist lang. Da bleibt kein Platz für Inklusion und die Schüler*innen mit Handicap auf der Strecke!
Bei einer Umfrage an allgemeinen Schulen zum Thema inklusiver Unterricht ist die Wunschliste der Lehrkräfte dementsprechend groß. Ein Auszug:
- Mehr Personal
- Zeit für Fortbildungen & Ausbildung
- Kooperation • Schulorganisation
- Architektur und materielle Ausstattung
- Finanzielle Ressourcen
- Sinnvolle Regelung der Beförderungskosten
- finanzielle Unterstützung des Freistaats für teure Anschaffungen (z.B. Lautsprecheranlage für Schüler mit Hörschädigungen)
- Abbau Bürokratie und schnellere Verfahrenswege (Beantragung von Schulbegleitungen, Hilfsmittel, MSD)
- Kleinere Klassen
Davon will der bayrische Staat nichts wissen. Er hält weiter am System Sonderschule/Förderschule fest. Mehr noch: Er deklariert Sonderschulen als Inklusive Schulen! Das ist – gelinde gesagt – ein Witz!
Die hier praktizierte Konzentration von Schüler*innen mit Hadicap aus verschiedenen Schulsprengeln als Inklusiven Unterricht zu bezeichnen, ist dreist, da hier keine Schüler*innen ohne Handicap zu finden sind.
Gut ausgearbeitete Lehrpläne könnten eine inklusive Schule fördern. Dazu müssten sie im Hinblick auf Inhalt und Umsetzung inklusiv gestaltet sein.
Unterschiedliche Lehrpläne mit unterschiedlichen Standards für jede Gruppe erschwert Inklusion und erzeugt Stigmatisierung.
Ein Blick ins Ausland könnte helfen:
In skandinavischen Ländern findet die Förderung in der Regelschule statt und nur in kleinem Umfang in speziellen Sondereinrichtungen.
Kanada hat trotz einer Inklusionsquote von nahezu 100% weniger Sonderpädagogen als Deutschland im Einsatz, aber etwa zehnmal so viele Assistenzkräfte in den Klassen.
Daraus resultierend ergeben sich folgende erste Forderungen:
- Alle Schulen müssen barrierefrei gestaltet werden
- Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Handicap muss Aufgabe des schulinternen Unterstützungssystems sein
- Einstellung eigener Sonderpädagog*innen und Sozialpädagog*innen an den allgemeinen Schulen vor allem für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und geistige Entwicklung
- Multiprofessionelle Teams an den Regelschulen
- Kleinere Klassen
- Moderne technische Ausstattung und Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel
- Bereitstellung von Fahrdiensten durch die Schulen
- Inklusive Lehrpläne
Inklusion ist ein Menschenrecht, setzen wir es um!